Beamter ist, wer durch die
Aushändigung einer entsprechenden Urkunde dazu ernannt wurde.
Beamte werden ihrem Dienstherren nicht durch einen Arbeitsvertrag
sondern einen Verwaltungsakt verpflichtet.
Beamte unterliegen
grundsätzlich nicht der Versicherungspflicht in der Rente-,
Kranken- und Arbeitslosenversicherung, da sie beihilfeberechtigt
sind. Unter Beihilfe versteht man die anteilige Übernahme der
Kosten bei Krankheit des Beamten, seines Ehegatten oder seiner Kinder
durch den jeweiligen Dienstherren. Die Regelungen dazu finden auf
Länderebene statt und können daher von Bundesland zu
Bundesland differenzieren. Mit Inkrafttreten der neuen
Gesundheitsreform sind Beamte allerdings verpflichtet, sich
zusätzlich zu den geleisteten Beihilfen zu versichern. Übernimmt
ein Dienstherr also 70% der Kosten, so müssen die übrigen
30% über eine, meist private, Krankenversicherung abgesichert
werden.
Beamte können sich auch in der
gesetzlichen Krankenversicherung mit dem Höchstbetrag versichern
lassen. In diesem Fall entfällt die Vorsorgepflicht des Staates
und es muss keine Beihilfe mehr gewährt werden.
Ausgenommen
von der zusätzlichen Versicherungspflicht sind lediglich
Soldaten und Bundespolizisten, da sie im Rahmen der freien
staatlichen Heilvorsorge abgesichert werden. Bei der
Vielzahl der in Frage kommenden Anbieter für private
Krankenversicherungen für Beamte empfiehlt es sich einen
Krankenversicherungsvergleich
durchzuführen und so einen Krankenversicherer zu finden der
umfangreiche Versicherungsleistungen zu einem günstigen
Beitragssatz anbietet.
Finanzen und Versicherungen