Krankenversicherung für Beamte – Krankenversicherungsvergleich


Beamter ist, wer durch die Aushändigung einer entsprechenden Urkunde dazu ernannt wurde. Beamte werden ihrem Dienstherren nicht durch einen Arbeitsvertrag sondern einen Verwaltungsakt verpflichtet.
Beamte unterliegen grundsätzlich nicht der Versicherungspflicht in der Rente-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung, da sie beihilfeberechtigt sind. Unter Beihilfe versteht man die anteilige Übernahme der Kosten bei Krankheit des Beamten, seines Ehegatten oder seiner Kinder durch den jeweiligen Dienstherren. Die Regelungen dazu finden auf Länderebene statt und können daher von Bundesland zu Bundesland differenzieren. Mit Inkrafttreten der neuen Gesundheitsreform sind Beamte allerdings verpflichtet, sich zusätzlich zu den geleisteten Beihilfen zu versichern. Übernimmt ein Dienstherr also 70% der Kosten, so müssen die übrigen 30% über eine, meist private, Krankenversicherung abgesichert werden.

Beamte können sich auch in der gesetzlichen Krankenversicherung mit dem Höchstbetrag versichern lassen. In diesem Fall entfällt die Vorsorgepflicht des Staates und es muss keine Beihilfe mehr gewährt werden.
Ausgenommen von der zusätzlichen Versicherungspflicht sind lediglich Soldaten und Bundespolizisten, da sie im Rahmen der freien staatlichen Heilvorsorge abgesichert werden. Bei der Vielzahl der in Frage kommenden Anbieter für private Krankenversicherungen für Beamte empfiehlt es sich einen Krankenversicherungsvergleich durchzuführen und so einen Krankenversicherer zu finden der umfangreiche Versicherungsleistungen zu einem günstigen Beitragssatz anbietet.

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